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   BVerwG, 20.11.1995 - 9 B 449.95   

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BVerwG, 20.11.1995 - 9 B 449.95 (https://dejure.org/1995,19642)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1995 - 9 B 449.95 (https://dejure.org/1995,19642)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1995 - 9 B 449.95 (https://dejure.org/1995,19642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 9 B 449.95
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob in der gerichtlichen Begründung des Ablehnungsbeschlusses, nämlich, daß die genannten Berichte weitgehend inhaltsgleich mit den Berichten anderer Organisationen seien, sowie, bereits aus den in den Rechtsstreit eingeführten sonstigen Erkenntnissen ergebe sich, daß ein Verfolgungsprogramm der serbischen Machthaber, wie es die Kläger behaupteten, nicht erkennbar sei, nicht eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung liegt (vgl. dazu Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 9 B 449.95
    Die in einem einzelnen Rechtsstreit unterbliebene Beiziehung einer bestimmten Urkunde kann aber - ebenso wie das Unterlassen sonstiger Aufklärungsmaßnahmen - als Verfahrensfehler i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur gerügt werden, wenn die Beiziehung der Urkunde von einem Prozeßbeteiligten beantragt war oder sie sich dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155).
  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 9 B 449.95
    Zwar schließt die Pflicht des Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt umfassend aufzuklären, es ein, bereits vorliegende Sachverständigengutachten und sonstige Urkunden über Tatsachen, auf die es für den geltend gemachten Anspruch ankommt, beizuziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. März 1990 - 2 BvR 938/89 und 467/89 - InfAuslR 1990, S. 165).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 9 B 449.95
    Das eine Gruppenverfolgung der Albaner im Kosovo annehmende, wesentlich auf diese Berichte gestützte Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23. März 1995 war im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts noch nicht ergangen; schon deshalb brauchte sich dieses - im übrigen erstinstanzlichen - Urteils wegen dem Oberverwaltungsgericht die Beiziehung der genannten Berichte nicht aufzudrängen (zur Verpflichtung der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe, ihnen mitgeteilte Erkenntnisquellen, aufgrund deren ein anderes Obergericht eine ihrer eigenen tatsächlichen Einschätzung entgegengesetzte Beurteilung der Situation vorgenommen hat, beizuziehen, vgl. Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213).
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